Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Plattform Tool Broker
Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Plattform Tool Broker
1. Geltungsbereich, Begriffe
Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (nachfolgend „Nutzungsbedingungen“) regeln die Nutzung der Online-Plattform Tool Broker (nachfolgend „Plattform“) durch registrierte und nicht registrierte Nutzer.
Die Plattform ermöglicht es Nutzern, Angebote zur entgeltlichen Vermietung von Werkzeugen und vergleichbaren beweglichen Arbeitsmitteln zu veröffentlichen sowie solche Angebote zu suchen und mit anderen Nutzern in Kontakt zu treten.
Nutzer, die Werkzeuge anbieten, werden nachfolgend „Vermieter“ genannt. Nutzer, die Werkzeuge anmieten, werden nachfolgend „Mieter“ genannt.
Mietverträge über Werkzeuge kommen ausschließlich zwischen Vermietern und Mietern zustande (zusammen „Vertragsparteien“). Tool Broker ist weder Vermieter noch Mieter und wird nicht Vertragspartner der Mietverträge.
Abweichende Geschäftsbedingungen der Nutzer gelten nicht, es sei denn, Tool Broker stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Die Plattform und diese Nutzungsbedingungen werden ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt.
2. Rolle von Tool Broker / Leistungen der Plattform
Tool Broker stellt eine technische Infrastruktur zur Verfügung, über die:
Vermieter Mietangebote für Werkzeuge einstellen können und
Mieter diese Angebote suchen, einsehen und mit Vermietern in Kontakt treten können.
Tool Broker ist kein Anbieter der auf der Plattform eingestellten Werkzeuge, kein Vermieter, kein Makler und kein Vertreter einer Vertragspartei.
Tool Broker wird nicht Partei der zwischen Vermietern und Mietern geschlossenen Mietverträge und übernimmt keine Pflichten aus diesen Verträgen.
Tool Broker übernimmt insbesondere keine Gewähr für:
das Zustandekommen eines Mietvertrags,
die ordnungsgemäße Durchführung oder Beendigung eines Mietvertrags,
die Beschaffenheit, Sicherheit oder Verfügbarkeit der angebotenen Werkzeuge.
Tool Broker kann zusätzliche Funktionen bereitstellen, zum Beispiel:
eine interne Nachrichtenfunktion zwischen Nutzern,
Such- und Filterfunktionen sowie Sortierung nach bestimmten Kriterien,
eine Bewertungsfunktion für Nutzer und Transaktionen,
die Hervorhebung von Angeboten gegen gesondertes Entgelt.
Ein Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Funktionen besteht nicht; Tool Broker kann diese anpassen oder einstellen, soweit dies den Nutzern zumutbar ist.
3. Registrierung und Nutzerkonto
Für das Einstellen von Angeboten, das Versenden von Nachrichten und die Nutzung weiterer wesentlicher Funktionen ist eine Registrierung erforderlich.
Registrieren dürfen sich nur natürliche Personen ab 18 Jahren sowie juristische Personen und Personengesellschaften.
Nutzer sind verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße, aktuelle und vollständige Angaben zu machen und Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
Mit Absenden des Registrierungsformulars gibt der Nutzer ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags mit Tool Broker ab; der Vertrag kommt mit Bestätigung durch Tool Broker zustande.
Mit erfolgreicher Registrierung wird ein Nutzerkonto eingerichtet, auf das der Nutzer mit seiner E-Mail-Adresse und seinem Passwort zugreifen kann. Der Nutzer hat seine Zugangsdaten geheim zu halten und Tool Broker bei Verdacht einer unbefugten Nutzung unverzüglich zu informieren.
Der Nutzer gibt bei Registrierung an, ob er die Plattform privat oder gewerblich nutzt; die Nutzung eines privaten Kontos für gewerbliche Zwecke beziehungsweise eines gewerblichen Kontos für private Zwecke ist unzulässig.
Tool Broker kann die Nutzung bestimmter Funktionen (zum Beispiel erhöhte Inseratskontingente, Zahlungslösungen, besondere Sichtbarkeit) von zusätzlichen Angaben oder Verifikationen abhängig machen.
Tool Broker kann die Verfügbarkeit der Plattform vorübergehend einschränken, wenn dies aus technischen Gründen (Wartung, Sicherheit, Kapazität) erforderlich ist; dabei werden die berechtigten Interessen der Nutzer berücksichtigt.
4. Zustandekommen von Mietverträgen
Die auf der Plattform eingestellten Angebote der Vermieter stellen in der Regel keine rechtlich bindenden Angebote im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs dar, sondern Aufforderungen an Mieter, ein Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags abzugeben, sofern der Vermieter dies nicht anders kennzeichnet.
Mietverträge über Werkzeuge kommen ausschließlich zwischen Vermietern und Mietern zustande, zum Beispiel durch Annahme eines Angebots mittels der Kommunikationsfunktionen der Plattform oder außerhalb der Plattform (telefonisch, per E-Mail oder in anderer Weise).
Inhalt, Laufzeit, Mietzins, Kaution, Übergabe, Rückgabe sowie sonstige Bedingungen des Mietvertrags werden allein zwischen Vermieter und Mieter vereinbart. Die Vertragsparteien sind selbstständig für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Mietrecht, Produktsicherheit, Arbeitsschutz) verantwortlich.
Tool Broker stellt keine Muster-Mietverträge zur Verfügung und erbringt keine Rechtsberatung zu einzelnen Vertragsverhältnissen.
Tool Broker wird weder als Vertreter noch als Erfüllungsgehilfe einer Vertragspartei tätig.
5. Pflichten der Vermieter und Mieter
5.1 Pflichten der Vermieter
Vermieter haben ihre Angebote wahrheitsgemäß und vollständig zu beschreiben, insbesondere Art des Gerüstes/Werkzeugs, wesentliche Eigenschaften, bekannte Mängel, Mietdauer, Mietpreis, Kaution und besondere Nutzungsbedingungen.
Vermieter sind für die Verkehrssicherheit, Funktionsfähigkeit und Eignung der angebotenen Werkzeuge verantwortlich.
Vermieter müssen alle einschlägigen gesetzlichen Vorschriften einhalten, insbesondere Vorschriften zum Arbeitsschutz, Produktsicherheitsrecht, Unfallverhütung und gegebenenfalls gewerberechtliche Bestimmungen.
Gewerbliche Vermieter sind verpflichtet, die gesetzlichen Informationspflichten zu erfüllen, insbesondere eine vollständige Anbieterkennzeichnung (Impressum) bereitzustellen und verbraucherschutzrechtliche Vorgaben zu beachten.
Vermieter dürfen nur solche Werkzeuge anbieten, deren Vermietung nicht gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verstößt.
5.2 Pflichten der Mieter
Mieter sind verpflichtet, die gemieteten Werkzeuge sachgemäß, bestimmungsgemäß und unter Beachtung aller einschlägigen Sicherheitsvorschriften zu verwenden.
Offensichtliche Mängel oder Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen; wenn durch den Mangel eine Gefahr für Personen oder Sachen droht, ist die Nutzung sofort einzustellen.
Mieter sind selbst verantwortlich für die Einhaltung der Arbeitssicherheitsvorschriften am jeweiligen Einsatzort.
5.3 Allgemeine Pflichten aller Nutzer
Nutzer dürfen keine rechtswidrigen Inhalte auf der Plattform einstellen; insbesondere sind Inhalte unzulässig, die:
Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder Wettbewerbsrechte verletzen,
gegen Jugendschutzrecht verstoßen,
unwahr oder irreführend sind,
beleidigende, diskriminierende, obszöne, gewaltverherrlichende oder sonst unzulässige Inhalte haben.
Nutzer haben Handlungen zu unterlassen, die den sicheren Betrieb der Plattform gefährden oder andere Nutzer belästigen, insbesondere:
Versand von Spam, Kettenbriefen oder unaufgeforderter Werbung,
Einsatz automatisierter Mechanismen (Bots, Crawler, Scraper) zur Datenerhebung ohne ausdrückliche Zustimmung von Tool Broker,
Umgehung von Sicherheits- oder Zugriffsbeschränkungen,
übermäßige Belastung der technischen Infrastruktur oder sonstige Störungen der Plattform.
Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, auf der Plattform gespeicherte, für sie wichtige Daten und Informationen (zum Beispiel Vertragsabsprachen, Belege) eigenständig zu sichern.
6. Plattformgebühren (Transaktionsgebühren)
Die Nutzung der Plattform zur bloßen Anzeige und Suche von Angeboten kann teilweise unentgeltlich erfolgen. Tool Broker erhebt jedoch für die Abwicklung oder Vermittlung einzelner Mietverhältnisse über die Plattform Transaktionsgebühren („Plattformgebühren“), die sowohl Vermieter als auch Mieter zu zahlen haben.
Die Plattformgebühren fallen pro Transaktion an, das heißt für jede über die Plattform angebahnte oder abgewickelte Anmietung eines Werkzeugs. Maßgeblich ist insbesondere die Kontaktaufnahme des Mieters mit dem Vermieter über die Plattform, wenn diese auf den Abschluss eines Mietvertrags gerichtet ist.
Die Höhe der jeweiligen Plattformgebühren bemisst sich nach einem von Tool Broker festgelegten Rechenmodell, das an den ungefähren Brutto-Listenpreis des Herstellers des jeweils vermieteten Gerüst/Werkzeugs anknüpft. Für jede Transaktion werden:
eine Gebühr für den Vermieter und
eine Gebühr für den Mieter berechnet.
Die Gebühr des Vermieters bezieht sich jeweils auf eine Veröffentlichung der Anzeige auf der Plattform für einen Zeitraum von 4 Wochen. Nach Ablauf dieses Zeitraumes muss eine erneute Gebühr entrichtet werden, damit die Anzeige sichtbar bleibt.
Die konkreten Gebührensätze sowie etwaige Mindest- oder Höchstbeträge werden auf der Plattform transparent dargestellt und dem Nutzer vor Einleitung einer kostenpflichtigen Transaktion angezeigt.
Mit Einleitung einer Transaktion (zum Beispiel durch einen verbindlichen Buchungsschritt oder einen vergleichbaren Bestätigungsschritt auf der Plattform) erkennen Vermieter und Mieter die für diese Transaktion ausgewiesenen Plattformgebühren als fällig an und verpflichten sich zu deren Zahlung.
Die Plattformgebühren sind unabhängig von der zwischen Vermieter und Mieter vereinbarten Miete und werden ausschließlich an Tool Broker gezahlt. Sie mindern oder ersetzen nicht den Mietzins, den der Mieter dem Vermieter schuldet; umgekehrt besteht kein Anspruch des Vermieters, dass Tool Broker aus den Plattformgebühren Zahlungen an ihn leistet, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Plattformgebühren sind sofort fällig und können über die von Tool Broker akzeptierten Zahlungsmittel beglichen werden. Im Falle fehlschlagender Zahlungen oder Rückbelastungen kann Tool Broker dem Nutzer die hierdurch entstehenden Mehrkosten in Rechnung stellen, soweit dieser das Fehlschlagen zu vertreten hat.
Über die Plattformgebühren hinaus kann Tool Broker gesonderte Entgelte für weitere Leistungen erheben (zum Beispiel Hervorhebung von Angeboten, Service-Pakete). Hierauf wird der Nutzer vor Abschluss der jeweiligen Buchung ausdrücklich hingewiesen.
7. Bewertungen
Tool Broker kann eine Bewertungsfunktion für Vermieter und Mieter bereitstellen, über die Nutzer nach abgeschlossenen Mietverhältnissen Bewertungen abgeben können.
Bewertungen müssen sachlich, wahrheitsgemäß und fair sein und dürfen keine rechtswidrigen oder gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßenden Inhalte enthalten.
Tool Broker prüft Bewertungen grundsätzlich nicht vorab, behält sich aber vor, rechtswidrige oder missbräuchliche Bewertungen zu löschen, zu sperren oder deren Sichtbarkeit einzuschränken.
8. Inhalte, Nutzungsrechte, Werbung
Nutzer räumen Tool Broker an den von ihnen eingestellten Inhalten (insbesondere Texte und Bilder) das nicht exklusive, übertragbare und unterlizenzierbare Recht ein, diese Inhalte zur Bereitstellung, Bewerbung und Verbesserung der Plattform zu nutzen, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten, technisch zu bearbeiten (soweit zur Formatkonvertierung erforderlich) und zu übersetzen.
Tool Broker darf Inserate und Inhalte auch außerhalb der eigenen Website und App, insbesondere auf Partnerseiten oder in sonstigen Medien, zum Zwecke der Reichweitensteigerung und Werbung für die Plattform veröffentlichen.
Der Nutzer sichert zu, Inhaber der erforderlichen Rechte zu sein und dass die Nutzung der Inhalte durch Tool Broker keine Rechte Dritter verletzt.
9. Maßnahmen bei Verstößen, Sperrung und Löschung
Tool Broker ist nicht verpflichtet, Inhalte der Nutzer dauerhaft zu überwachen, behält sich aber vor, Inhalte stichprobenartig oder anlassbezogen zu prüfen.
Bei konkreten Anhaltspunkten für rechtswidrige Inhalte oder Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen kann Tool Broker insbesondere:
Inhalte ganz oder teilweise löschen oder deren Veröffentlichung ablehnen,
die Sichtbarkeit von Inhalten einschränken,
Nutzer verwarnen,
Nutzerkonten vorübergehend sperren,
Nutzerkonten dauerhaft sperren und/oder den Nutzungsvertrag außerordentlich kündigen.
Tool Broker berücksichtigt bei der Wahl der Maßnahmen die berechtigten Interessen des betroffenen Nutzers, insbesondere Art, Schwere und Häufigkeit der Verstöße.
Nach einer dauerhaften Sperrung ist dem Nutzer die erneute Registrierung untersagt; eine Nutzung der Plattform über andere Nutzerkonten ist unzulässig.
Tool Broker kann Nutzerkonten mit unvollständigen Registrierungsdaten oder ohne Nutzung über einen längeren Zeitraum nach angemessener Vorankündigung löschen.
10. Haftung von Tool Broker
Die auf der Plattform veröffentlichten Angebote und sonstigen Inhalte von Nutzern stammen ausschließlich von diesen und geben nicht die Meinung von Tool Broker wieder. Tool Broker übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit dieser Inhalte.
Tool Broker haftet insbesondere nicht für:
das Zustandekommen, die Durchführung oder Nichtdurchführung von Mietverträgen zwischen Vermietern und Mietern,
die Qualität, Sicherheit, Funktionsfähigkeit oder Verfügbarkeit der über die Plattform angebotenen Werkzeuge,
Sach- oder Personenschäden, die im Zusammenhang mit Mietverträgen entstehen.
Tool Broker haftet nach den gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Tool Broker, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Tool Broker haftet ferner unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von Tool Broker beruhen.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, auf deren Erfüllung der Nutzer regelmäßig vertraut) ist die Haftung von Tool Broker der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Soweit die Haftung von Tool Broker ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Tool Broker.
11. Haftung der Nutzer und Freistellung
Vermieter und Mieter haften jeweils selbst für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten aus Mietverträgen sowie für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Vermieter haften insbesondere für die Verkehrssicherheit und Einsatzfähigkeit der vermieteten Werkzeuge; Mieter haften für deren sachgemäße Verwendung.
Nutzer stellen Tool Broker von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch vom Nutzer eingestellte Inhalte, Nutzung der Plattform oder aufgrund von Mietverträgen geltend machen, soweit der Nutzer dies zu vertreten hat.
Die Freistellung umfasst auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von Tool Broker, einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe.
Der Nutzer ist verpflichtet, Tool Broker im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
12. Laufzeit, Kündigung des Nutzungsvertrags
Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform kündigen (zum Beispiel per E-Mail); bereits entstandene Zahlungsansprüche von Tool Broker bleiben hiervon unberührt.
Tool Broker kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von 30 Tagen ordentlich kündigen. Bei laufenden, bereits bezahlten Zusatzleistungen kann die Kündigung zum Ende der jeweiligen Laufzeit erklärt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Mit Beendigung des Nutzungsvertrags werden aktive Angebote des Nutzers deaktiviert und das Nutzerkonto gesperrt; gesetzliche Aufbewahrungspflichten und berechtigte Interessen von Tool Broker an einer längeren Speicherung bleiben unberührt.
13. Änderung der Nutzungsbedingungen
Tool Broker kann dem Nutzer Änderungen dieser Nutzungsbedingungen vorschlagen. Über wesentliche Änderungen wird der Nutzer in Textform mindestens 30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten informiert.
Handelt es sich um wesentliche Änderungen (insbesondere zu Art und Umfang der Leistungen oder der Entgeltstruktur), holt Tool Broker eine ausdrückliche Zustimmung der Nutzer ein.
Bei nicht wesentlichen Änderungen kann vorgesehen werden, dass die Zustimmung als erteilt gilt, wenn der Nutzer der Änderung nicht innerhalb der mitgeteilten Frist widerspricht; hierauf wird Tool Broker den Nutzer besonders hinweisen und zugleich auf sein Recht zur fristlosen und kostenfreien Kündigung hinweisen.
14. Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Tool Broker (insbesondere Art, Umfang und Zwecke der Datenverarbeitung, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechte) ergeben sich aus der gesondert abrufbaren Datenschutzerklärung, die Bestandteil des Nutzungsverhältnisses ist.
15. Rechtswahl, Gerichtsstand
Auf diese Nutzungsbedingungen, den Nutzungsvertrag und alle darauf beruhenden Rechtsverhältnisse findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Ist der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz von Tool Broker ausschließlicher Gerichtsstand.
Für Verbraucher besteht der Gerichtsstand an deren Wohnsitz; Tool Broker darf Klagen gegen Verbraucher nur vor den Gerichten des Wohnsitzes des Verbrauchers erheben.
16. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt das einschlägige Gesetzesrecht.
Tool Broker ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen auf ein anderes Unternehmen zu übertragen; dem Nutzer steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu.
Stand: 23.04.2026